Orthopädische Schuhe

Orthopädische Schuhe sind vom Orthopäden verordnete Maßschuhe, die in Spezialgeschäften, wie der Schuhmode und Orthopädie Nils Peters, erworben werden können. Diese Verordnung ist an den individuellen pathologischen Befund des jeweiligen Patienten gebunden. Derartiges Schuhwerk dient als explizites orthopädisches Hilfsmittel zur optimalen Versorgung sowie zur Rehabilitierung. 

Der Maßschuh wird aus einem individuell angefertigten Leisten hergestellt. Dieser orientiert sich an den spezifischen Bedürfnissen des Patienten. Sämtliche notwendigen schuh – und orthopädietechnischen Elemente fließen unmittelbar in die betreffende Konstruktion bzw. Produktion des Schuhs ein. Die Unterlagen vom jeweiligen Fußabdruck sowie der Fußdruckmessanalyse bilden die Basis für das Schuhwerk. Orthopädische Schuhe optimieren deshalb optional den persönlichen pathologischen und gesundheitlichen Zustand. Deshalb besitzen entsprechende Schuhe das Potential die jeweiligen gesundheitlichen Beschwerden orthopädischer Patienten zu reduzieren, und tragen zur Optimierung der Lebensqualität bei.  

Bindende Voraussetzung für die Anfertigung der Schuhe ist stets eine ärztliche Verordnung. Produziert wird das Schuhwerk ausschließlich von Orthopädie – Schuhmachern. Facharzt und Schuhmacher sprechen sich hinsichtlich der Produktion ab. Priorität besitzt im Zuge dessen die Beratung und Aufklärung des betreffenden Patienten.  Die jeweilige Indikation ist sowohl vom medizinischen Befund als auch von der therapeutischen Zielsetzung abhängig. Demnach werden diese Maßschuhe indiziert, sobald orthopädische Serienschuhe, spezifische Einlagen, Schuhzurichtungen, Physiotherapie und operative Behandlungen die individuellen gesundheitlichen Beschwerden nicht mehr ausreichend lindern. Eine für den Patienten befriedigende Hilfe stellt in diesen Fällen ausschließlich orthopädisches Schuhwerk dar.  

Die Verordnung der Schuhe ist durch wissenschaftlich anerkannte Richtlinien der DGOOC ( Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie ) reglementiert. Gemäß dessen werden orthopädische Maßschuhe aufgrund von mannigfaltigen Krankheitsbildern und funktionalen bzw. formalen Veränderungen indiziert.  

Demzufolge geht der pathologische Befund der sogenannten „ Knick – Platt- Füße" oftmals mit einer diesbezüglichen orthopädischen Verordnung einher. Patienten mit entsprechender Diagnose müssen allerdings zwingend einen völligen Verlust der Längswölbung aufweisen, der als korrekturunfähig zu klassifizieren ist.   

Die individuelle fachärztliche Diagnose des „ Klumpfußes" ist ebenso mit einer Indikation verbunden. Charakteristisch für dieses Krankheitsbild ist eine Fehl – bzw. Überbelastung der betreffenden Außenkante des Fußes. Orthopädische Schuhe sollen eine zielführende Fußentlastung herbeiführen.  

Patienten, die korrigierte „ Kinderklumpfüße" besitzen und eine diesbezügliche Rezidivgefahr vermuten lassen, erhalten zwingend orthopädisch verordnetes Maßschuhwerk. Konfektionierte Korrektur – Sicherungsschuhe reichen in diesem Kontext oft nicht aus.  

Ist das obere Sprunggelenk einer Person komplett versteift, bedingt dies immer eine Indikation der spezifischen Schuhe. Zudem sind individuellen Beinverkürzungen von mindestens 3 Zentimetern, ausgeprägte Hohl – und Lähmungsfüße, Kontrakuren der Zehengrundgelenke sowie aus dem Grundgelenk gelöste Großzehen Voraussetzungen für eine unbedingte Verordnung durch den Facharzt. Ebenso erfolgt eine sofortige ärztliche Verordnung der Schuhe anlässlich von Fußexartikulationen oder Absetzungen des Fußes.  

Fachärzte indizieren das orthopädische Hilfsmittel aufgrund von schmerzhaften Funktionsstörungen sowie Versteifungen der Fußwurzelgelenke. Treten diese Störungen in Folge von etwaigen Verletzungen in Kombination mit Vorfußverformungen auf, ist dies insbesondere an eine zeitnahe Verordnung gekoppelt.  

Fußmissbildungen, welche angeboren oder erworben sind, bilden maßgebliche Kriterien für eine zwingende Indikation. Ergänzend erforderliche diesbezügliche Merkmale skizzieren schwere Fußverformungen, die aus operativen Korrekturen resultieren.  

Patienten, welche grobe Zehenverformungen in Kombination mit Veränderungen des jeweiligen Mittelfußes aufweisen, benötigen eine unbedingte Indikation der Maßschuhe.  

Im Anschluss an akute oder chronische Gelenkentzündungen klagen Patienten vereinzelt über schmerzhafte Versteifungen der jeweiligen Zehengelenke. Diese beeinträchtigt primär die persönliche Belastungsfähigkeit. Um diese Einschränkungen auszugleichen verordnen Fachärzte optional orthopädisches Schuhwerk. Andauernde und langfristige Schwellungszustände können eine Verordnung ebenfalls forcieren.  

Die Grundausstattung der Maßschuhe umfasst je ein Paar Straßen-, Ersatz – und Hausschuhe. Die Artikel besitzen eine durchschnittliche Lebensdauer von 2 Jahren. Die Hausschuhe werden nach 4 Jahren ersetzt. Bei Bedarf erhalten Patienten zudem orthopädische Turn – und Badeschuhe. Diese sind an die individuellen Rehabilitations- Therapie gebunden.


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